Position

Zur Einigung der EU auf ein Gesetz zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Am 6. Februar einigten sich Vertreter_innen des EU-Parlaments, der EU-Kommission und der EU-Staaten über den Wortlaut der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Dass diese den Tatbestand der Vergewaltigung, einer gravierenden Menschenrechtsverletzung, nicht enthält, ist eine große Enttäuschung und ein großes Manko.

In Staaten, in denen keine „Nein heißt Nein"-Regelung gilt, müssen die Frauen weiterhin nachweisen, dass die sexuelle Handlung unter Androhung oder mit Ausübung von Gewalt erzwungen wurde. Trotzdem ist die Richtlinie ein großer Fortschritt für die Frauen in Europa, da sie neben Vorschriften zur Strafverfolgung von u.a. weiblicher Genitalverstümmelung und digitaler Gewalt auch Regelungen zum Opferschutz, der Opferhilfe und der Prävention enthält. Insbesondere für Frauen in europäischen Staaten, die die Istanbul Konvention nicht ratifiziert haben, schließt die Richtlinie wesentliche Lücken.

Die Union deutscher Zonta Clubs betrachtet dieses Gesetz als wichtigen Schritt auf dem Weg zu umfassendem Gewaltschutz für Frauen in der Europäischen Union. Die Zonta Union wird sich weiter dafür einsetzen, dass Vergewaltigung EU-weit als nicht-einvernehmliche Handlung anerkannt wird.